Pflegegrad beantragen – früher Pflegestufe, heute Pflegegrad
Aktualisiert: 13. Jan.
Wer dauerhaft auf Hilfe angewiesen ist, hat Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung. Früher wurde dieser Anspruch über Pflegestufen geregelt, heute über Pflegegrade. Während es damals drei Pflegestufen gab, existieren heute fünf Pflegegrade, die den individuellen Unterstützungsbedarf genauer abbilden. Voraussetzung für Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Hilfsmittel ist ein bewilligter Pflegegrad.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegestufe und Pflegegrad?
Bis 2017 galten in Deutschland drei Pflegestufen. Diese berücksichtigten vor allem den zeitlichen Pflegeaufwand. Heute gibt es fünf Pflegegrade, die den Grad der Selbstständigkeit einer Person bewerten. Auch Menschen mit Demenz oder psychischen Einschränkungen werden dadurch besser berücksichtigt.
Wer hat Anspruch auf einen Pflegegrad?
Ein Pflegegrad kann beantragt werden, wenn eine Person aufgrund von Krankheit, Behinderung oder altersbedingten Einschränkungen dauerhaft Hilfe im Alltag benötigt. Dazu zählen unter anderem:
eingeschränkte Mobilität
Gedächtnisprobleme oder Demenz
Hilfe bei Körperpflege, Essen oder Medikamenten
Beaufsichtigung im Alltag

Pflegegrad beantragen – so geht es
Der Antrag wird bei der zuständigen Pflegekasse gestellt, die der jeweiligen Krankenkasse angegliedert ist. Sie können den Antrag telefonisch, schriftlich oder online einreichen – ein formloser Antrag reicht aus. Wichtig: Der bewilligte Pflegegrad gilt rückwirkend ab dem Datum der Antragstellung.

Pflegegrad für Kinder beantragen
Auch Kinder mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen haben Anspruch auf einen Pflegegrad. Entscheidend ist, ob das Kind im Vergleich zu gleichaltrigen Kindern mehr Hilfe benötigt. Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt. Bei der Begutachtung zählen unter anderem Pflegeaufwand, Entwicklungsstand und notwendige Unterstützung im Alltag. Ein bewilligter Pflegegrad ermöglicht wichtige Leistungen wie Pflegegeld, Entlastungsbeträge und Hilfsmittel.
Wie lange dauert es von Antrag bis zum Ergebnis?
Nach Eingang des Antrags hat die Pflegekasse 25 Arbeitstage Zeit, um einen Bescheid vorzulegen. Wird diese Frist überschritten, können Sie eine Verpflichtung zur Zahlung von 70 € pro angefangener überzogener Woche gegenüber der Pflegekasse geltend machen.
Nach Antragstellung hat die Pflegekasse grundsätzlich 25 Arbeitstage Zeit, um über Ihren Antrag auf Feststellung eines Pflegegrades zu entscheiden und Ihnen den schriftlichen Bescheid zuzusenden. Diese Frist beginnt mit dem Eingang des Antrags bei der Pflegekasse.
Laut § 18c Absatz 5 SGB XI hat die Pflegekasse, wenn sie diesen Zeitraum überschreitet und die Verzögerung zu vertreten hat, für jede angefangene Woche der Fristüberschreitung eine Entschädigung in Höhe von 70 € zu zahlen. Diese Zahlung muss unverzüglich geleistet werden.
Ausnahmen gelten, wenn die Pflegekasse die Verzögerung nicht zu vertreten hat – zum Beispiel weil Unterlagen fehlen oder Termine verschoben wurden – oder wenn sich die pflegebedürftige Person bereits in vollstationärer Pflege mit mindestens Pflegegrad 2 befindet.
Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD)
Nach Antragstellung beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD). Ein Gutachter besucht die pflegebedürftige Person und prüft die Selbstständigkeit in sechs Bereichen, unter anderem:
Mobilität
geistige und psychische Fähigkeiten
Selbstversorgung
Umgang mit Krankheiten und Therapien
Alltagsgestaltung
Aus der Punktzahl ergibt sich der Pflegegrad von 1 bis 5.
Warum Pflegegrade oft zu niedrig ausfallen
Viele Pflegebedürftige werden zu niedrig eingestuft, weil:
sie ihre Einschränkungen herunterspielen
Angehörige beim Termin fehlen
wichtige Diagnosen nicht genannt werden
Pflegeprobleme nicht konkret beschrieben werden
Eine gute Vorbereitung ist entscheidend für eine korrekte Einstufung.
Pflegegrad abgelehnt – Widerspruch lohnt sich
Wird kein Pflegegrad oder ein zu niedriger Pflegegrad bewilligt, kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. In sehr vielen Fällen führt ein Widerspruch zu einer besseren Einstufung – vor allem, wenn er fachlich begründet wird.
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