Pflegeberatung – Wie und Wo?
Aktualisiert: 13. Jan.
Wenn es um Pflege, Pflegegrade und existenzielle Leistungen geht, brauchen Betroffene vor allem eines: verlässliche und objektive Unterstützung. Doch nicht jede Beratung ist wirklich unabhängig. Gerade im Bereich der Pflegeberatung ist die Kombination aus fachlicher Expertise und echter Unabhängigkeit entscheidend, um faire und richtige Entscheidungen zu ermöglichen.
Pflegeberatungsarten im Überblick
In Deutschland gibt es verschiedene Formen der Pflegeberatung, die gesetzlich geregelt sind und unterschiedliche Zwecke erfüllen. Sie dienen dazu, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen fachkundig zu unterstützen, Pflegeleistungen optimal zu nutzen und die Pflegesituation zu stabilisieren.
Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI – verpflichtende Pflegeberatung für Pflegegeldempfänger (Beratungsdauer ca.45min)
Empfänger von Pflegegeld sind verpflichtet, regelmäßige Pflegeberatungen in Anspruch zu nehmen (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Ziel dieser Beratung ist es, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern, Pflegeprobleme frühzeitig zu erkennen und Lösungen aufzuzeigen. Sie findet in der Regel in den eigenen vier Wänden statt und umfasst:
Analyse der Pflegesituation
Einschätzung von Pflegebedarf und Risiken
Anleitung zur Pflege durch Angehörige oder andere Betreuungspersonen
Hinweise zu Hilfsmitteln und zur Entlastung
Informationen zu Leistungsansprüchen

Durchführung Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI - Theorie und Realität
Die verpflichtende Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI muss von der pflegebedürftigen Person oder den Angehörigen eigenständig organisiert werden. Wird diese Pflicht nicht erfüllt, ist die Pflegekasse berechtigt, das Pflegegeld zu kürzen oder vollständig zu streichen.
Die Beratungsintervalle sind gesetzlich festgelegt:
Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich
Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich
In der Praxis zeigt sich jedoch ein großes Problem: Viele dieser Pflichtberatungen werden von Pflegediensten durchgeführt. Aus meiner langjährigen Erfahrung als Pflegesachverständige und Pflegeberaterin erlebe ich immer wieder, dass dabei häufig keine qualitativ hochwertige, neutrale Beratung erfolgt. Stattdessen werden diese Gespräche nicht selten genutzt, um zusätzliche Leistungen des eigenen Pflegedienstes zu verkaufen und den Umsatz zu steigern.
Eine wirklich fachliche, unabhängige Beratung, die die tatsächlichen Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person in den Mittelpunkt stellt, bleibt dabei oft auf der Strecke.
Pflegeberatung nach § 7a SGB XI – umfassendes Versorgungsmanagement (Beratungsdauer ca. 2-3h, teilweise auch mehrmalig)
Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist ein umfangreiches Versorgungsmanagement für pflegebedürftige Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf. Sie richtet sich an Personen, die:
umfangreiche Hilfe benötigen
mehrere Leistungen kombinieren müssen
Unsicherheiten im Versorgungssystem haben
Ziel der Beratung ist es, ein individuelles Versorgungsnetz zu schaffen, das alle relevanten Bereiche berücksichtigt, z. B.:
Pflegeleistungen optimieren
Vernetzung mit Hausarzt, Therapeuten oder Pflegedienst
Organisation von Hilfsmitteln
Einschätzung des Risikos von Pflegeproblemen
Unterstützung bei Anträgen und formalen Abläufen
Diese Form der Beratung geht weit über die reine Pflegeanleitung hinaus und betrachtet die gesamte Lebenssituation.

Durchführung der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI – Theorie und Realität
Grundsätzlich haben Pflegebedürftige nach § 7a SGB XI Anspruch auf eine umfassende Pflegeberatung. Hierfür kann bei der Pflegekasse ein Pflegeberatungsgutschein beantragt werden, mit dem eine qualifizierte Pflegeberatung in Anspruch genommen werden soll. In der Praxis ist die Umsetzung jedoch häufig schwierig.
Obwohl dieser Paragraf eine hervorragende und sehr wertvolle Grundlage für eine individuelle Versorgungsplanung bietet, zeigt sich im Alltag ein großes Problem: Viele Pflegebedürftige wissen nicht, an wen sie sich überhaupt wenden sollen. Pflegedienste führen diese Form der Pflegeberatung meist nicht durch, da sie diese Leistungen nicht regulär mit den Pflegekassen abrechnen können. Unabhängige Pflegeberatungsstellen gibt es nur wenige – und selbst wenn sie über die erforderlichen Qualifikationen verfügen, können sie diese Beratung häufig ebenfalls nicht mit den Kassen abrechnen.
Wer eine umfassende Pflegeberatung nach § 7a benötigt, wird bei der Pflegekasse oder Krankenkasse oft lediglich an einen Pflegestützpunkt verwiesen. Diese sind zwar wichtige Anlaufstellen, können jedoch die individuelle, intensive Begleitung, die § 7a eigentlich vorsieht, häufig nicht in ausreichendem Umfang leisten.
Gerade deshalb bleibt die eigentlich sehr sinnvolle Pflegeberatung nach § 7a SGB XI in der Praxis für viele Betroffene nur schwer zugänglich.
3. Häusliche Schulungen nach § 45 SGB XI – individuelle praktische Unterstützung
Häusliche individuelle Schulungen nach § 45 SGB XI
Häusliche individuelle Schulungen nach § 45 SGB XI bieten Pflegebedürftigen und Angehörigen eine wertvolle Möglichkeit, praktische Pflegekompetenz zu erwerben. Ziel dieser Schulungen ist es, Sicherheit im Umgang mit Pflegesituationen zu vermitteln und die häusliche Pflege nachhaltig zu verbessern.
Durchführung der Pflegeberatung nach § 45 SGB XI – Theorie und Realität
Um diese Schulungen in Anspruch zu nehmen, sollten Sie zunächst versuchen, eine unabhängige Pflegeberatungsstelle in Ihrer Nähe zu finden. Gelingt dies nicht, wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse, die Ihnen geeignete Anbieter nennen kann. Teilweise werden entsprechende Schulungen auch in Krankenhäusern angeboten.
Die Schulung kann entweder
als Kurs an einem festen Ort (z. B. Krankenhaus oder Beratungsstelle) oder
als Einzelberatung in der Häuslichkeit stattfinden, bei der eine Pflegefachkraft oder Pflegeberaterin direkt zu Ihnen nach Hause kommt.
Eine häusliche Schulung dauert in der Regel etwa zwei Stunden. Kurse in Einrichtungen umfassen meist vier bis sechs Stunden, da mehrere Themen intensiv behandelt werden.
Typische Inhalte häuslicher Pflegeschulungen
Die Schulungen orientieren sich individuell an der konkreten Pflegesituation. Häufige Inhalte sind unter anderem:
rückenschonende Mobilisation und Transfer
richtiges Lagern im Bett oder im Rollstuhl
Unterstützung bei der Körperpflege
Inkontinenzversorgung
Umgang mit Demenz und herausforderndem Verhalten
Ernährung und Trinkmanagement
Hautpflege und Wundbeobachtung
Einsatz von Hilfsmitteln
Vermeidung von Stürzen und Druckgeschwüren
Diese praxisnahen Schulungen helfen pflegenden Angehörigen, sicherer zu werden, körperliche Überlastung zu vermeiden und die Pflegequalität deutlich zu verbessern.
Kosten der Pflegeberatung und Schulungen
Für gesetzlich Versicherte sind die Pflegeberatungen nach § 37 Abs. 3 SGB XI sowie die häuslichen individuellen Schulungen nach § 45 SGB XI in der Regel kostenfrei, da diese Leistungen von der Pflegekasse übernommen werden. Auch die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI kann von der Pflegekasse getragen werden, sofern sie über einen zugelassenen Anbieter abgerechnet wird.
Bei der Pflegeberatung nach § 7a kann es jedoch vorkommen, dass Pflegebedürftige sich selbst einen Berater oder eine Beratungsstelle aussuchen. In diesem Fall wird die Rechnung zunächst privat bezahlt und anschließend bei der Pflegekasse eingereicht. Ob die Kosten erstattet werden, hängt von der jeweiligen Pflegekasse ab.
Für privat Versicherte gilt: Die Pflegeberatung wird grundsätzlich privat in Rechnung gestellt. Die Kosten können anschließend bei der privaten Pflegeversicherung zur Erstattung eingereicht werden.
So oder so gilt: Es empfiehlt sich, vor Beginn der Beratung bei der eigenen Pflegekasse oder Versicherung nachzufragen, welche Kosten übernommen werden.
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